2013 leitete die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Deutschland wurde vorgeworfen,  die Vorgaben der europäischen Nitratrichtlinien nicht eingehalten zu haben. Die EU-Kommission kritisiert vor allem die Nitratbelastung des Grundwassers als zu hoch und hielt die Maßnahmen in den, mit Nitrat belasteten Gebieten in Deutschland, für zu lasch. 2018 bestätigte der EuGH das Urteil – Deutschland wurde aufgefordert seine Gesetzgebung anzupassen – sonst drohen Strafzahlungen.

Nach längeren Verfahren hat nun am letzten Freitag der Bundesrat der, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeiteten und vom Bundestag beschlossenen, Novelle der Düngemittelverordnung zugestimmt.

Vorgesehen ist etwa eine längere Sperrfrist für das Ausbringen von Dünger im Herbst und im Winter und größere Abstände zu Gewässern. Daneben soll es „Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen“ und die Ausweisung von „roten Gebieten“, also sehr belasteten Gebieten geben. In diesen Gebieten werden strenger Auflagen gelten.

Von Landwirten in ganz Deutschland wurde scharfe Kritik an der Novelle geäußert – vor allem die Messinfrastruktur und die erhobenen Daten, auf Grundlage dessen die Gebiete ausgewiesen wurden, werden angezweifelt.

Auf der Bundesebene hatte sich auch die FDP dafür ausgesprochen, den Gesetzesentwurf deutlich zu überarbeiten und die Düngemittelverordnung auf wissenschaftliche Grundlage zu stellen und bei neuen Beratungen über eine Verschärfung Betroffene mit einzubeziehen.

Bis zum Schluss waren Inhalt und Umsetzungszeitplan umstritten.

NRW – und kein Land, in dem die FDP mitregiert – hat im Bundesrat dafür gestimmt. 

NRW hat sich enthalten – lieber hätten die Freien Demokraten mit einem klaren Nein gestimmt, allerdings war der Koalitionspartner CDU für die Novelle. Nur durch das klare Veto der Freien Demokraten konnte die Zustimmung NRWs verhindert werden – in solchen Fällen wird sich auf eine Enthaltung verständigt.

FDP bekennt sich klar zu Umwelt-, Gewässer- und Artenschutz, aber lehnt die neue Düngemittelverordnung weiterhin entschieden ab. 

Mit großem Unverständnis und Sorge vor Überlastung der landwirtschaftlichen Betriebe wird vor allem die Umsetzung in der aktuellen Krisensituation gesehen. Es ist für die Freien Demokraten nicht nachvollziehbar, wieso den Landwirtschaftsbetrieben, die gerade unter erschwerten Bedingungen ihrer zentralen Aufgabe, der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, nachgehen, dies jetzt auferlegt wird.

Die Freien Demokraten haben sich dafür eingesetzt, die Novelle auf jeden Fall kurzfristig auszusetzten. Das hätte die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission erreichen können. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die EU an dem Zeitplan und sogar an angedrohten Strafzahlung festhält – Einziges Entgegenkommen: das Inkrafttreten des Gesetzes wird auf den 1. Januar 2021 verschoben – viel ändern an der prekären Lage unserer Landwirt*innen wird dies nicht.