Foto Daniela BeihlMehr als 430.000 Unternehmen haben Zuschüsse aus der NRW-Soforthilfe in Höhe von knapp 4,5 Milliarden Euro erhalten. Durch diese, in ihrem Umfang einmalige, Hilfestellung von Bund und Land konnten vielen Unternehmen kurzfristig geholfen werden. Diese sollen natürlich nicht für ihr Engagement und unternehmerische Leistung in dieser Zeit bestraft werden und bei der Abrechnung der Soforthilfen benachteiligt werden. Nach nachvollziehbarer Kritik der Unternehmer hat sich Wirtschaftsminister Pinkwart beim Bund für Änderungen eingesetzt. Es konnten deutlich Verbesserungen bei der Liquiditätsüberprüfung der Unternehmen erzielt werden.

So sind Personalkosten nun von den Einnahmen absetzbar, sofern diese zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren. Gestundete Zahlungen, wie bei Miet-, Pacht- oder Leasingraten können angerechnet werden. Darüber hinaus können hohe Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes zurückliegendes Jahr beziehen, anteilig angesetzt werden. Das kommt besonders Künstlerinnen und Künstlern sowie Journalistinnen und Journalisten entgegen. Unternehmen und Betriebe erhalten nun die Option, bei Einnahmen im Förderzeitraum auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.

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