Aktuelle Informationen aus dem Landtag von unserer Landtagsabgeordneten Daniela Beihl

Die vor sechs Jahren unter Rot-Grün eingeführte Regelung hatte immer für Unmut gesorgt, denn sie kostet Hausbesitzer i.d.R. zwischen 300 – 1500 €. Die Nichtdurchführung konnte sogar als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die NRW-Koalition verabschiedet in dieser Woche die Abschaffung des sogenannten Kanal-TÜVs, der Hauseigentümer in NRW verpflichtet die Dichtheit der Abwasserkanäle ihrer Gebäude nach starren Fristen überprüfen zu lassen, wenn sie in Wasserschutzgebieten liegen. Anstelle der anlasslosen Überprüfung, die zu teuer und ineffizient in der Aufdeckung von tatsächlichem Gefährdungspotenzial ist, muss nun lediglich bei begründeten Verdachtsfällen, Neubauten und erheblichen baulichen Veränderungen die Abwasserkanäle überprüft werden. Die Änderungen betreffen selbstverständlich nicht die bestehenden Reglungen zur Prüfung industrieller oder gewerblicher Abwasseranlagen.

 

Die NRW-Koalition reagiert nicht nur auf die anhaltende Kritik diverser Bürgerinitiativen, sondern setzt damit auch eine Forderung von uns Freien Demokraten durch. Vor allem unser Parteifreund Kai Abruszat setzte sich in der letzten Legislaturperiode vehement gegen die Einführung der Regelung ein – auch ein Erfolg für ihn.