Aktuelle Informationen aus dem Landtag von unserer Landtagsabgeordneten Daniela Beihl
Bei der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) werden die Mittel für die Sprachförderung und sogenannte PlusKITAs, die insbesondere die Bildungschancen von sozial benachteiligten Kindern verbessern, erhöht. „Das Jugendamt Minden-Lübbecke wird für Kindergartenjahr 2020/21 415.000 Euro aus diesem Topf erhalten, 115.00 Euro mehr als im laufenden Jahr. „Damit wird die KiBiz-Reform zu deutlichen Qualitätsverbesserungen in der Kinderbetreuung vor Ort beitragen“, erklärt der die FDP-Landtagsabgeordnete Beihl. Die NRW-Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern die besten Chancen zu bieten, um sich zu entfalten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen – unabhängig von ihrer Herkunft und dem sozialen Status. „Sprache bildet hierfür eine Grundvoraussetzung. Darum ist es ein richtiger Schritt, die Mittel für plusKITAs und Sprachförderung von jährlich insgesamt 70 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro zu erhöhen, betont Beihl.
Darüber hinaus werden erstmals Zuschüsse für die Ausweitung von Betreuungszeiten gewährt, die in den nächsten Jahren auf bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr aufwachsen werden. Die Kommunen beteiligen sich hieran freiwillig mit 20 Prozent. Davon wird auch das Jugendamt Minden-Lübbecke profitieren: für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden 302.400 Euro für die Flexibilisierung von Betreuungszeiten zur Verfügung stehen. „Wir wollen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen. Die Ausweitung von Betreuungszeiten wird jedoch nicht zu Lasten der Personalsituation in den Betreuungseinrichtungen gehen“, versichert Beihl. Das KiBiz stellt sicher, dass die Jugendämter die personellen und organisatorischen Voraussetzungen vor Ort genau prüfen werden. „Sind flexiblere Betreuungs- und Öffnungszeiten in einzelnen Einrichtungen möglich und gewollt, wird das Land die Ausweitung mit zusätzlichem Geld bezuschussen können“, erläutert Beihl.
Die KiBiz-Reform befindet sich auf der Zielgeraden des parlamentarischen Beratungsprozesses und wird voraussichtlich am Donnerstag 28. November vom Landtag beschlossen. In Kraft treten wird die umfassende Reform zum 1. August 2020.